Ergänzung zur Zahnärzteversorgung oder essenzieller Baustein der eigenen Absicherung?

Jeder 4. Erwerbstätige scheidet vor Erreichen des Rentenalters wegen Krankheit oder Unfall aus dem aktiven Berufsleben aus. Eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, weshalb über eine Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt nachgedacht werden sollte. Als Zahnärztin oder Zahnarzt benötigen Sie für Ihren Beruf eine gute Sehfähigkeit, handwerkliches Geschick, einen gesunden Rücken etc., um leistungsfähig zu sein.

Im Allgemeinen schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung die finanzielle Lücke, die entsteht, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können. Dies kann neben finanziellen Risiken weitreichende Folgen haben, die es zu bedenken gilt. In diesem Artikel möchten wir ein paar Denkanstöße liefern. Informationen zu dem exklusiven BU-Konzept für FVDZ-Mitglieder erhalten Sie in dem nachfolgenden gesonderten Beitrag.
Jeder Zahnarzt, der Pflichtmitglied in einem Zahnärzteversorgungswerk ist, ist automatisch gegen den Verlust seiner Arbeitskraft hierüber abgesichert. Bei festgestellter Berufsunfähigkeit wird die Berufsunfähigkeitsrente bis zur Erreichung der Regelaltersrente bezahlt (unterschiedliche Regelungen in den Versorgungswerken hierzu (65 – 67 Jahre).
Hierzu ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Einen Anspruch erhält man ab Beginn der Mitgliedschaft. Versorgungswerkmitglieder sind zwar über ihre Zahnärzteversorgung gegen den Fall der “vollständigen” Berufsunfähigkeit abgesichert, jedoch muss in den meisten Fällen die berufliche Tätigkeit komplett eingestellt werden, um eine BU-Rente dauerhaft aus dem Versorgungswerk zu erhalten.
Die Absicherung über die berufsständigen Versorgungswerke greift erst spät, in der Regel erst bei 100% Berufsunfähigkeit.

Verweisung in andere Berufe und Wiedereintritt in die zahnärztliche Tätigkeit:

Bei einem Antrag auf Berufsunfähigkeit prüfen die Versorgungswerke, ob der Zahnarzt noch in der Lage ist, eine „zahnärztliche Tätigkeit“ auszuüben und verweist ihn ggf. auf diese Tätigkeit (bspw. Gutachter). Eine Berufsunfähigkeitsrente wird bei Verweisung vom Versorgungswerk nicht bezahlt. Dies sollte einem unabhängig von der zu erwartenden Berufsunfähigkeitsrente im Klaren sein.

Zwischenfazit: Eine BU Absicherung nur vom Versorgungswerk kann unzureichend sein. Leistet sie doch erst ab 100% und ist sie für sich allein in der Höhe in der Regel nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel bereits ab 50% Berufsunfähigkeit. Somit besteht auch Anspruch bei einer Teilberufsunfähigkeit.
Zudem gibt es neben der Förderung zur Reintegration in den Arbeitsplatz die Möglichkeit bis zu 80% des ehemaligen Berufs wieder aufzunehmen, ohne auf die Rente verzichten zu müssen. Dies ermöglicht einen stufenweisen ausgerollten Wiedereintritt in den alten Beruf oder eine Testphase, in der jeder für sich entscheiden kann, ob er/ sie der Belastung noch gewachsen ist.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen, die man sich bei der Thematik stellen sollte:

  • Ist die Aufgabe des zahnärztlichen Berufs für einen vorstellbar im Berufsunfähigkeitsfall?
  • Möchte ich mir die Möglichkeit offenhalten auch zum Teil in meinen Beruf als Zahnarzt zurückzukehren?
  • Möchte ich auch bei Teil-BU Leistungen beziehen, um einen finanziellen Ausgleich zu erhalten?
  • Habe ich ein ausreichendes finanzielles Polster, um die Entscheidung mit Ihren weitreichenden beruflichen Folgen gründlich zu überdenken?

Unter anderem schaffen Sie durch eine private Absicherung Handlungsspielraum, ob und zu wieviel Prozent Sie wieder wann in Ihren alten Beruf einsteigen möchten. Viele Versicherer helfen an dieser Stelle auch mit zusätzlichen Maßnahmen wie eine Wiedereingliederungs- oder Umorganisationshilfe, die Ihnen es vereinfachen soll, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen.
Vor allem aber sind Sie die handelnde und entscheidende Person, die darüber entscheidet, ob Sie bspw. als Gutachter weiterarbeiten möchten, sich beruflich neu orientieren oder lebensphasenspezifisch anderen Aufgaben widmen möchten.

Wie hoch soll ich mich versichern?

Um diese Frage richtig zu beantworten kommt es auf Ihre Lebenssituation und Ihren Gesundheitszustand an. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für viele mit Vorerkrankungen in ausreichend finanzieller Höhe eine wohl zu überlegende Investition, da schnell Leistungsausschlüsse oder stark steigende Beiträge ab einem gewissen Alter das Produkt teuer erscheinen lassen.
Wir empfehlen daher grundsätzlich den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bereits während des Studiums, da die Beiträge zu dem Zeitpunkt noch recht gering und Ausschlüsse, Risikozuschläge und Ablehnungen aufgrund des jungen Alters unwahrscheinlich sind.
Bei einem späteren Abschluss einer BU-Versicherung wird man in der Regel umfangreiche Fragen zur Vorerkrankungen detailliert beantworten müssen, wobei dies zur Folge haben kann, dass entweder ein eingeschränkter oder überhaupt kein BU-Schutz mehr gewährt wird.
Grundsätzlich ist es daher wichtig eine Versicherung auf die eigene Situation abzustellen und im Zweifel auf anonyme Risikovoranfragen zu setzen.

Fazit

Kurz und bündig, die private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen bei richtiger Auswahl erhöhte Flexibilität, Planungssicherheit und einen vereinfachten Wiedereintritt in den Beruf. Genau aus den Gründen haben die auxmed und der FVDZ e.V. ein eigenes Berufsunfähigkeitskonzept entwickelt. Hier haben Sie die freie Wahl und können auf der kompletten Klaviatur unabhängig von bestehenden Versicherungen rein ergänzend das Konzept nutzen oder eine Komplettlösung erhalten.
Das Besondere dabei ist, dass wir aufgrund der Berufsgruppe Zahnmedizin das Risiko anhand der Krankheitstage in den letzten zwei Jahren bemessen können und keine Gesundheitsprüfung benötigen. Dies ermöglicht es aus dem Verbandsgedanken heraus auch Mitgliedern eine Berufsunfähigkeitsrente zu ermöglichen, die ansonsten keine Versicherung erhalten würden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Versicherungen.

 

Bildquellen

  • Die private Berufsunfähigkeitsversicherung: upixa