Im nun Folgenden wird Ihnen Schritt für Schritt das entsprechende Werkzeug an die Hand gegeben, um die Selbstständigkeit auf einem breiten Fundament aufzubauen. Die Ermittlung des Finanzierungsbedarfs beinhaltet nicht nur die anfängliche Investition und den verhandelten Kaufpreis, sondern darüber hinaus sind verschiedene weitere Ausgaben von Anfang an zu beachten und in die Liquiditätsplanung mit aufzunehmen.
Finanzierungsbedarf bei der Existenzgründung einer Einzelpraxis
- Investitionskosten für Medizintechnik, Einrichtung, Umbaukosten und Kosten für die Gründungsberatung (Standortanalyse, Businessplan, Marketingberatung, Rechtsberatung für Arbeitsverträge, Mietvertrag, Finanzierungsgestaltung und Absicherungskonzept)
- Betriebsmittel – für die Anlaufkosten
Zusätzlicher Bedarf bei Kauf einer Einzelpraxis:
- Kosten für die Praxiswertermittlung als Grundlage für die Kaufpreisermittlung
- Bedarf an zusätzlichen Neuinvestitionen und Umbaukosten
- Kosten für den Kaufvertrag
Zusätzlicher Bedarf bei Einkauf in eine BAG:
- Gestaltung evtl. bestehender Gesamthandschulden der BAG
- Kosten für die Rechtsberatung für den Kaufvertrag und Neugestaltung des BAG Vertrages
Finanzierung von Investitionen im laufenden Praxisbetrieb
Bei Neuinvestitionen im laufenden Praxisbetrieb sollte eine AfA kongruente Finanzierungslaufzeit das Ziel sein.
Beispiel: Ein Röntgengerät mit einer AfA Laufzeit/Nutzungsdauer von 8 Jahren sollte mit einer Finanzierung von 8 Jahren und Volltilgung finanziert werden.
Ferner ist es sinnvoll Rücklagen zu bilden, damit Reinvestitionen nicht stets finanziert werden müssen und die Bankabhängigkeit reduziert wird. Sofern Folgeinvestitionen in einer BAG anstehen, können diese als Darlehen der BAG oder aufgeteilt auf die Gesellschafter mit der Bank vereinbart werden.
Bei einem Praxisdarlehen mit der BAG als Darlehensnehmer haftet jeder Gesellschafter für die gesamte Darlehenssumme.
Zu beachten gilt hierbei: Dieser Umstand verschlechtert bei jedem Gesellschafter sein eigenes Rating und damit seine Kreditwürdigkeit bei der Bank. Diese „Bürgschaft“ für die Mitgesellschafter ist stets bei der Abgabe von Vermögensübersichten für eine Bank mit anzugeben. Eine sinnvolle Alternative ist die Aufteilung der Kreditsumme auf die Gesellschafter.
Als weiterer Vorteil ist die individuelle Liquiditäts- und Darlehensgestaltung zu nennen. Wie im Beispiel aufgeführt kann dann jeder Gesellschafter, abhängig von seiner finanziellen Situation, seinen anteiligen Finanzierungsbeitrag über 25.000.-€ leisten. Somit gestaltet jeder Gesellschafter seine Zahlungsverpflichtung selbst und haftet nur für sein investiertes Kapital und nicht für die volle Summe bei einer Gestaltung über die BAG als Darlehensnehmer.
Vorausschauende Finanzierungsplanung
Bei der Wahl der Finanzierungsgestaltung ist die persönliche Lebensplanung mit einzubeziehen. Sofern z.B. eine private Baufinanzierung noch geplant wird, macht es Sinn, die Praxisfinanzierung möglichst langfristig zu gestalten. Statt der üblichen Praxiskreditlaufzeiten über 5, 10, 12 Jahren, ist eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren anzustreben. Dadurch wird die Tilgung des Praxisdarlehens zeitlich gestreckt und es verbleibt mehr Liquidität für eine schnellere Tilgung/Ansparung der privaten Baufinanzierung.
Nutzung von Steuervorteilen
Die Zinsen für die Praxisfinanzierung sind im Gegensatz zu den Zinsen für eine private Baufinanzierung steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar.
Nutzung der AfA aus der Praxisinvestition für die private Entschuldung
Ebenso können die Steuervorteile aus der AFA (Absetzung für Abnutzung) aus der Praxisfinanzierung, die eigentlich zur Praxiskredittilgung vorgesehen sind, für die schnellere private Entschuldung genutzt werden.
Haben Sie Fragen hierzu oder wünschen eine genauere Beratung zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs, dann kontaktieren Sie uns gerne unter folgendem Link.
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Bildquellen
- Ermittlung des Finanzierungsbedarfs: BillionPhotos.com