Kann ein Arzt Fördermittel in der Corona-Krise nutzen und wofür?
Es existieren eine Fülle von Informationen über Fördermittel für bestehende Praxen oder Existenzgründer, die zu sichten und zu sortieren Geduld und Nerven erfordern. Die größte Hürde stellen dabei sicher der Antragsprozess und der nicht vorhandene Überblick dar. In diesem Beitrag möchten wir Sie deshalb explizit über Fördermittel in der Corona-Krise informieren.
Von der Existenzgründung bis hin zur Organisations- und Entwicklungsberatung bestehen hier vielseitige Möglichkeiten, nicht nur im Krisenmanagement. Die unabhängig von der Corona-Krise derzeitig etwa 1.700 Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen bieten ein breites Spektrum, um als niedergelassener Arzt oder Zahnarzt davon zu partizipieren.
Viele Unternehmen stehen aktuell vor großen Herausforderungen. Hierfür wurden in der kürzeren Vergangenheit und werden aktuell Fördermöglichkeiten konzipiert und veröffentlicht. Es sei darauf hingewiesen, dass die diesbezüglichen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern aktuell noch nicht abgeschlossen sind und an dieser Stelle daher nur einige Indikationen gegeben werden können, doch für eine fundierte Beratung ist die Beurteilung der individuellen Lage zum gegebenen Zeitpunkt ausschlaggebend.
KfW Förderprogramme
Sofern Ihre Praxis in finanzielle Schieflage zu geraten droht oder bspw. durch kürzlich getätigte Investitionen Ihre Liquidität gefährdet ist, haben Sie die Möglichkeit über die KfW Bank einen Kredit für Betriebsmittel und Investitionen zu beantragen, der vorrangig und mit Hochdruck bearbeitet wird. Hier wurden die Rahmenrichtlinien für Banken gelockert und ein vereinfachter Antragsprozess auf Seiten der Bank ermöglicht.
Bedarfsorientierte Liquiditätsdarlehen
Ebenso bieten einige Banken unabhängig von öffentlichen Förderprogrammen im Bedarfsfall Liquiditätsdarlehen an. Zum Beispiel bis zu 100.000.-€ zu 2,9% Zins für 12 Monate mit einer tilgungsfreien Zeit bis zu 4 Monaten.
Soforthilfeprogramme
Mit dem Fokus auf kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler setzen die Länder eigene Soforthilfeprogramme auf. Hiermit soll die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und die Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen, u.a. Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä., sowie der Erhalt von Arbeitsplätzen durch einen Zuschuss unterstützt werden.
Die Voraussetzung hierfür sind erhebliche nachzuweisende Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge des Coronavirus.
Beispielhaft ist im Folgenden aufgeführt, was in NRW für die Soforthilfe ausschlaggebend ist (Quelle: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020):
- Es ergibt sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen zu dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz im Vorjahr (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate). Rechenbeispiel: Durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro;
oder
- der Betrieb auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen wurde;
oder
- die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten der Praxis (bspw. Mieten, Kredite, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass).
- Die Soforthilfe gilt für Antragsteller, die zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, aber danach in Folge des Ausbruchs der Corona-Pandemie Schwierigkeiten hatten oder in Schwierigkeiten geraten sind.
Abschließend ist hinzuzufügen, dass viele Zahnarzt- und Arztpraxen sich über das Potenzial und die Möglichkeiten vieler Förderprogramme nicht im Klaren sind und so Finanzierungs- und Investitionsmittel ungenutzt liegen lassen, denn auch losgelöst von der derzeitigen Lage sind viele Fördermöglichkeiten bspw. durch Beratungszuschüsse oder additive Fördertöpfe möglich.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Finanzierungen.
Bildquellen
- Fördermittel in der Corona-Krise: Stockfotos-MG