Nachfolgend stellen wir Ihnen Lösungen vor, die der Risikoabsicherung bei der Praxisfinanzierung dienen:
Darlehensgestaltung
Finanzierungslösungen unter Einbeziehung von variablen Darlehensmodellen wie bspw. SWAP Darlehen.
Darlehensabsicherung
Ermittlung des Absicherungsbedarfs für die Bankdarlehen (inkl. Vorfälligkeit, Kontokorrent, etc.) Tod, BU, schwere Krankheiten, etc.
Beispiel: Existenzgründungsdarlehen über 400.000.-€ zzgl. 80.000.-€ Kontokorrentrahmen
Darlehensabsicherung für den Todesfall über eine Risiko LV
Todesfallsumme: 400.000.-€
+ Kontokorrentrahmen 80.000.-€
+ Vorfälligkeitsentschädigung 100.000.-€
+ AfA Falle 100.000.-€
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Todesfallsumme 680.000.-€
Versicherungsnehmereigenschaft + Beitragszahler:
z.B. Ehepartner/Lebenspartner zur Vermeidung von Erbschaftssteuer
Darlehensabsicherung für den Fall einer längeren Erkrankung
Spätestens ab dem 3.Jahr wird beim KfW Darlehen 10/2/10 neben den Darlehenszinsen eine jährliche Tilgung in Höhe von 50.000.-€ fällig.
Produkte: Krankentagegeld + Praxisausfallversicherung
Zielgröße für die Absicherung: 75% vom Praxisumsatz (ohne Mat/Lab) ab dem 22. / 29.Tag
(Annahmerichtlinien/ Aussteuerung sind zu beachten)
Ertrags- und Liquiditätsvorausschau adäquat zur benötigten Absicherung vom STB
Darlehensabsicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit / einer schweren Erkrankung
Kombination aus Berufsunfähigkeitsrente und Dread Disease (Dread Disease Absicherung bei: Herzinfarkt, Schlaganfall, MS, Krebs, …)
Ertrags- und Liquiditätsvorausschau adäquat zur benötigten Absicherung vom STB
Praxismietvertrag
Ermittlung/Absicherung von Mietvertragsrisiken / Nachhaftung für Erben?
Todesfallabsicherung über eine Risiko LV analog zum Risiko für die Erben (Nachhaftung)
Praxisabsicherung
Berufshaftpflicht (BHV)
Leistungsspektrum als Grundlage; ständige Anpassung bei Erweiterung des Leistungsspektrums (off-Label use , Implantologie,..)
Versicherungssumme: >= 5 Mio.
Fragestellungen: Ist das komplette Leistungsspektrum abgesichert?
Gibt es In einer BAG Berufshaftpflichten unterschiedlicher Anbieter?
Ist die GbR Haftung im Schadensfall ausgeschlossen?
—- Privathaftpflicht getrennt von der BHV abschließen —-
Inhaltsversicherung inkl. Ertragsausfallversicherung
Zu versichernde Gefahren:
Fragestellungen: Sind die Versicherungssummen adäquat dynamisch mit dem Inventarverzeichnis der Praxis stets abgestimmt?
Ist die Medizintechnik zum „wahren Neuwert“ versichert?
Ist der Ertragsausfall bei einer schadenbedingten Betriebsunterbrechung vollständig versichert?
Grundlage: AHK gemäß Inventarverzeichnis
Geplanter Jahresumsatz (ohne Mat/Lab)
Neuwertklausel: Definition der Neuwertklausel /Zeitwertklausel beachten!
Rechtsschutz
Inkl. Web-Check, Vertrags – RS, Verwaltungs-RS, bei Streitigkeiten mit dem Versorgungswerk, vorgeschaltete Widerspruchsverfahren, …
Fragestellungen: Gibt es ein erweitertes Leistungsspektrum für die Praxis?
Besteht erweiterter Vertragsrechtsschutz?
IT Cyber Absicherung
Grundlage: IT Audit
Cyber Versicherung adäquat zum IT Audit
Externer Datenschutzbeauftragter – Kontrolle der VSH des Beauftragten
Vermögensschadenshaftpflicht bei internen Datenschutzbeauftragten
Bei einer BAG sind folgende Punkte zusätzlich zu beachten:
Schwerpunkt: Berufshaftpflicht
- Möglichst bei einer Gesellschaft alle BAG Gesellschafter versichern.
- Bei einer GbR die Mithaftung aller Gesellschafter im Schadensfall beim Haftpflichtversicherer ausschließen.
Absicherung bei Verdienstausfall
- Krankentagegeldabsicherung / Praxisausfallversicherung analog zur Regelung der Gewinnverteilung im BAG Vertrag
- Dread Disease / BU Absicherung analog zur Regelung bei einer Teil-BU / bei einer BU im BAG Vertrag
- Steuerliche Gestaltung beachten!
Absicherung im Todesfall
- Todesfallabsicherung der BAG Gesellschafter über Kreuz gemäß der Gestaltung der Abfindungsmodalität für den Todesfall eines Gesellschafters im BAG Vertrag zur Befriedigung der Erben.
- Steuerliche Gestaltung beachten.
Todesfallabsicherung sofern Gesamthandsdarlehen vorhanden sind und ggf. negative Kapitalkonten einzelner Gesellschafter.
Bei einer Praxisübernahme sind folgende Punkte zusätzlich zu beachten:
Für den Käufer:
- Aktualisierung der Absicherung der ggf. zu übernehmenden bestehenden Inhaltsversicherung des Verkäufers
- Weitere Absicherung wie beim Existenzgründer
Für den Verkäufer:
Sofern die Praxisübergabe in der Zukunft liegt (z.B. Praxisübergabe in 2 Jahren) sind folgende Versicherungslösungen möglich:
- Absicherung der Kaufpreiszahlung für den Verkäufer für den Todesfall des Käufers bis zum Zeitpunkt der Praxisübergabe.
- Der Verkäufer versichert den Käufer für die Zeit bis zur Praxisübergabe in Höhe des zu erwartenden Nettoverkaufserlös über eine Risiko LV für den Todesfall ab. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Verkäufer. Die versicherte Person ist der Käufer.
- Sollte der zukünftige Praxisübernehmer wegen einer zwischenzeitlichen schweren Erkrankung von seinem Vorhaben die Praxis zu übernehmen zurücktreten, so lässt sich dieses Risiko über eine Dread Disease Versicherung versichern.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Finanzierungen.
Bildquellen
- Risikoabsicherung bei der Praxisfinanzierung: Racle Fotodesign