Nachfolgend stellen wir Ihnen geeignete Versicherungslösungen vor, die der Finanzierungsabsicherung dienen:

Kaskoschutz für Zahnärzte und für die Praxis

Zur Kreditabsicherung ist es sinnvoll, die gesamte Darlehenssumme sowie eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung über eine Todesfallabsicherung mittels einer Risiko Lebensversicherung abzusichern.

Berechnung der abzusichernden Todesfallsumme:
Praxisdarlehen + ca. 30% Aufschlag für eine evtl. zu leistende Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung im Todesfall + Kontokorrentrahmen.
Wenn der Darlehensnehmer während der Zinsbindungszeit verstirbt, reicht eine Todesfallabsicherung in Höhe des Darlehens meist nicht aus, da die meisten Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung zusätzlich von den Erben verlangen.

Berufsunfähigkeit

Für den Fall der Berufsunfähigkeit reicht in der Regel die Leistung der Zahnärzteversorgung (leistet bei Berufsunfähigkeit ab 100%) nicht aus, um die Lebenshaltungskosten sowie den Kredit zu bedienen. Hier sollte bedarfsgerecht ein privater Berufsunfähigkeitsschutz (leistet ab 50% Berufsunfähigkeit) zusätzlich versichert werden.

Krankentagegeld / Praxisausfallversicherung

Sofern krankheitsbedingt der Zahnarzt als Darlehensnehmer ausfällt, laufen die Praxis und Kreditkosten weiter. Ebenso ist ggf. ein Praxisvertreter zu bezahlen und die Lebenshaltungskosten fallen weiter an. Hier hilft ein(e) Versicherungsfachfrau/mann bei der Bedarfsermittlung zur Finanzierungsabsicherung.

Berufshaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung, die das gesamte eigene Leistungsspektrum absichert, ist obligatorisch. Die Deckungssumme sollte mindestens 5 Mio. € betragen. Bei einer BAG ist es sinnvoll, die Berufshaftpflicht bei einer Gesellschaft für alle Gesellschafter abzuschließen. Damit entschärft sich die Frage des Haftpflichtversicherers, wer für den Schaden ursächlich verantwortlich ist.

Praxisinventarversicherung

Versicherte Gefahren: Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser , Sturm, Elementarschäden, Betriebsunterbrechung und Elektronik zum Neuwert

Sofern es zu einem größeren Schaden kommt, ist es wichtig, dass die Versicherung eine Neuwerterstattung leistet, damit Unterdeckungen nicht neu finanziert werden müssen. Grundlage zur Ermittlung der Versicherungssumme hierfür ist das AfA Verzeichnis mit der Angabe der Herstellungs- und Anschaffungskosten.
Ebenso gilt es, Praxisumsatz ohne Material und Laborkosten zur Bemessung der Betriebsunterbrechungsversicherung miteinzubeziehen.

Praxis Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung dient zur Absicherung des Praxisinhabers sowie seiner Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit für die Praxis.
Zum Leistungsangebot sollte der Straf- /Disziplinar-Standes -Rechtsschutz sowie der Regress Rechtsschutz gehören.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Versicherungen.

 

Bildquellen

  • Versicherungen zur Finanzierungsabsicherung: Mizkit